Personaladministration
Mit der Ausgliederung Ihrer Personaladministration und Ihres Salärwesens erzielen Sie einen direkten Nutzen. Sie können sich auf Ihre Unternehmertätigkeit konzentrieren, in der Gewissheit, dass Ihre Personaladministration und Ihr Salärwesen in den Händen der SEFID Treuhand AG gut aufgehoben sind und qualifiziert betreut werden.
Es gibt in einer Unternehmung wohl kaum etwas, das mehr Emotionen auslösen kann, als die Saläre. Daher ist es das Bestreben jeder Unternehmungsführung die Löhne diskret zu handhaben und zu verarbeiten.
Nebst der diskreten Verarbeitung und Betreuung der Saläre wird meistens zusätzliche, qualifizierte Beratung benötigt. Damit sind rechtliche und steuerliche Aspekte verbunden, die optimal auf die einzelnen Entlöhnungsmodelle abgestimmt werden müssen.
Sie fragen sich:
- Wie lange erhält ein Mitarbeiter die Kinderzulagen im Krankheitsfall?
- Wie lange besteht die Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit?
- Wann kann im Krankheitsfall gekündigt werden?
- Sind EO-Entschädigungen AHV-pflichtig?
- Sind Kinderzulagen AHV-pflichtig?
- Wann untersteht ein Mitarbeiter dem BVG?
- Wie hoch sind die Kinderzulagen?
Unsere Lösung zu diesen Fragen - SEFID Salär:
Das Salärwesen ist heikel und erlaubt keinerlei Fehler. Die komplexe Gesetzgebung und der ständige Wandel stellen Unternehmen vor Herausforderungen und verlangen nach Fachkompetenz.
- Wir entlasten Sie bei der Personaladministration
- Sie erhalten termin- und sachgerechte Lohnabrechnungen
- Wir vertreten Sie bei allen Sozialversicherungen
- Diskretion ist für uns eine Selbstverständlichkeit
- Garantierte Kontinuität gibt Ihnen Sicherheit
- Unsere fachliche Kompetenz, die Qualität unserer Leistungen und unsere Integrität geben Ihnen Zufriedenheit
Unser Modular aufgebautes Angebot hilft Ihnen die Kosten im Griff zu behalten. Sie wählen nur, was Sie benötigen.
Zur Auswahl stehen folgende Dienstleistungen:
- Monatliche Lohnverarbeitung inklusive Lohnabrechnungen für Monatsgehälter und Stundenlöhne, Bankvergütungen (auf Papier oder elektronisch), Buchungsbeleg zur Übernahme in die Finanzbuchhaltung (auf Papier oder elektronisch)
- Periodische Abrechnungen mit den Sozialversicherungen AHV, IV; EO; ALV; FAK, BVG, UVG; KTG, usw.
- Quellensteuerabrechnungen
- Kontrolle der Abrechnungen der Sozialversicherungen
- Meldung der Jahreslohnsummen
- Jährliches Erstellen der Lohnausweise
- Fallweise melden wir für Sie Mitarbeitermutationen bei den Sozialversicherungen, stellen die Anträge für die kantonalen Kinderzulagen und reichen für Sie die Gesuche um Erteilung von Arbeitsbewilligungen ein
Wir bieten Ihnen qualifizierte Beratung:
- In allen arbeitsrechtlichen Fragen (z.B. Lohnfortzahlung bei Unfall, Krankheit, Kündigung, Ferien, Überstundenregelung, usw.)
- Beim Erstellen von Arbeitsverträgen
- Bei der Ausarbeitung von Spesenreglementen und dem Einholen der Genehmigung bei der zuständigen kantonalen Steuerbehörde
- Für die steuerlich optimale und gesetzeskonforme Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge
- Bei der Ausgestaltung eines Konzeptes für die Gewährung von Gehaltsnebenleistungen
- In sämtlichen Steuerfragen auf Kantons-, Bundes-, und internationaler Ebene
- In allen Sozialversicherungsfragen, wie:
- AVH, IV, EO, ALV, FAK, Berufliche Vorsorge und Selbstvorsorge (Säule 2 und Säulen 3a & 3b)
- Überobligatorische Kadervorsorge
- Unfall- und Krankenversicherungen
- Erwerbsausfallversicherungen
Mit der Ausgliederung Ihrer Personaladministration und Ihres Salärwesens erzielen Sie einen direkten Nutzen. Sie können sich auf Ihre Unternehmertätigkeit konzentrieren, in der Gewissheit, dass Ihre Personaladministration und Ihr Salärwesen in den Händen der SEFID Treuhand AG gut aufgehoben sind und qualifiziert betreut werden.
Für weitergehende Informationen steht ihnen Herr Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zur Verfügung.
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